|
Mit der Abgabe der Meldung verpflichtet sich
der Teilnehmer zur Anerkennung der VDH-Zuchtschauordnung
und aller ergänzenden Bestimmungen des Cocker Club Deutschland e.V..
Er wird während der
Zuchtschau die Aufsichtspflicht über seinen Spaniel wahrnehmen,
sowie den Anordnungen der
Zuchtschauleitung Folge leisten.
Der Teilnehmer wird den
Weisungen der Veterinäraufsicht in jedem Fall Folge leisten
und keine
Regressansprüche usw. an das Land, den Landkreis, die Stadt oder
gegen Beamte dieser
Dienststellen erheben, falls Massregelungen seines Spaniels
erforderlich sind.
Dieses trifft in jedem
Fall auch auf den Veranstalter zu.
Die Ahnentafel der
Spaniel, Nachweise über Siegertitel und Leistungsabzeichen als
Jagdgebrauchshunde,
müssen am Schautag dem
Zuchtschauleiter und/oder dem Zuchtschaurichter auf Verlangen
vorgelegt werden.
Beachten
Sie bitte auch unbedingt die
Bestimmungen der neuen Tierschutz- Hundeverordnung!
Informieren Sie sich dazu
auf der Seite "Aktuelles" .
Bringen Sie also die
entsprechenden Unterlagen sowie den Einzahlungsbeleg des
Meldegeldes unbedingt mit.
|