Verpflichtungs-Erklärung für Ausstellungen des
Cocker Club Deutschland e.V.

Mit der Abgabe der Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Anerkennung der VDH-Zuchtschauordnung und aller ergänzenden Bestimmungen des Cocker Club Deutschland e.V..
 
Er wird während der Zuchtschau die Aufsichtspflicht über seinen Spaniel wahrnehmen, sowie den Anordnungen der Zuchtschauleitung Folge leisten. Der Teilnehmer wird den Weisungen der Veterinäraufsicht in jedem Fall Folge leisten und keine Regressansprüche usw. an das Land, den Landkreis, die Stadt oder gegen Beamte dieser Dienststellen erheben, falls Massregelungen seines Spaniels erforderlich sind. Dieses trifft in jedem Fall auch auf den Veranstalter zu.
 
Die Ahnentafel der Spaniel, Nachweise über Siegertitel und Leistungsabzeichen als Jagdgebrauchshunde, müssen am Schautag dem Zuchtschauleiter und/oder dem Zuchtschaurichter auf Verlangen vorgelegt werden.
 
Beachten Sie bitte auch unbedingt die Bestimmungen der neuen Tierschutz- Hundeverordnung! Informieren Sie sich dazu auf der Seite "Aktuelles" .
 
Bringen Sie also die entsprechenden Unterlagen sowie den Einzahlungsbeleg des Meldegeldes unbedingt mit.

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